| 1. |
Alle Angebote des Vermieters sind unverbindlich. Inhalt und Umfang des
Mietvertrages wird schriftlich durch Auftragsbestätigung und/oder Lieferschein
und Rechnung bestimmt. |
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| 2. |
Der Vermieter ist verpflichtet, das bestellte Mietgut zu liefern. Der
Vermieter ist berechtigt, bestelltes Mietgut durch gleichwertiges oder besseres
Mietgut zu ersetzen, falls er - aus welchem Grund auch immer - nicht in
der Lage ist, das bestellte Mietgut zu liefern. |
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| 3.1 |
Die Auslieferung erfolgt ab Lager (Sandstraße 18, D-22175 Hamburg).
Wünscht der Mieter die Anlieferung durch den Vermieter, werden die
anfallenden Kosten in Rechnung gestellt. |
| 3.2 |
Der Mieter hat bei der Anlieferung anwesend zu sein. |
| 3.3 |
Falls der Mieter oder ein ermächtigter Vertreter nicht bei Anlieferung
anwesend ist, werden die Mietgegenstände wieder mitgenommen, und es
erfolgt kein Mietverhältnis. Die Kosten der Anlieferung sind in jedem
Fall vom Mieter zu zahlen. |
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| 4.1 |
Der Mieter hat das gelieferte Mietgut unverzüglich nach Erhalt auf
erkennbare Mängel zu untersuchen und gegebenenfalls dem Vermieter Mängel
sofort nach Aufbau des Mietgutes anzuzeigen. Spätere Mängelrügen
sind ausgeschlossen und werden vom Vermieter nicht anerkannt. |
| 4.2 |
Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände ordnungsgemäß
und pfleglich zu behandeln. |
| 4.3 |
Der Mieter verpflichtet sich, während der Mietzeit dafür Sorge
zu tragen, daß das Eigentum des Vermieters nicht durch Dritte beeinträchtigt
wird; Beschlagnahmungen oder Beschädigungen der Mietgegenstände
sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. |
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| 5.1 |
Der Mieter ist verpflichtet, nach Ablauf der Mietzeit, die Mietgegenstände
im gleichen Zustand wie übernommen an den Vermieter zurückzugeben. Ist
eine Abholung vereinbart, ist das Mietgut abholfertig und aufladebereit zu halten.
Nicht ordentlich gewickelte und/oder verdreckte Kabel können bei Rückgabe
berechnet werden (EUR 1,- pro Kabel) |
| 5.2 |
Falls die Lieferung aus einer Vielzahl an Einzelteilen besteht und die
vollständige Kontrolle zum Zeitpunkt der Rücknahme nicht möglich
ist, findet die endgültige Zählung und Schadensfeststellung in
den Räumen des Vermieters statt. Fehlendes Equipment wird in Rechnung
gestellt. |
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| 6. |
Der Mieter kann den Mietvertrag nach Reservierung und vor Beginn der
Mietzeit schriftlich kündigen. Im Falle einer Kündigung muß
diese bis 30 Tage vor Mietbeginn ausgesprochen werden, sonst muß der
Mieter 50% der vereinbarten Kosten für Miete und bezahlen, nicht jedoch
eine eventuell unterlassene Lieferung. |
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| 7.1 |
Die gemieteten Geräte sind über eine Elektronikversicherung
versichert. Bei nachweislicher Beteiligung des Mieters an der Versicherungsprämie
verzichtet der Versicherte im Schadensfall dem Mieter gegenüber auf
die ihm zustehenden Regreßansprüche. Für über den Leistungsumfang
des Versicherers hinausgehende Schäden gem. den dem Versicherungsvertrag
zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (ABE) bleibt die
Haftung des Mieters in vollem Umfang bestehen. Eventuell bestehende Versicherungen
des Mieters gehen im Schadensfall voran. Es ist eine Selbstbeteiligung von
EUR 300,- netto pro Schadenfall zu tragen (bei Diebstahl und Raub 25 % Selbstbeteiligung).
Die Kosten hierfür sind in den Mietpreisen enthalten. |
| 7.2 |
Der Mieter haftet für jede Beschädigung oder Verlust des Mietgutes
bis zum Ende der vereinbarten Mietzeit. Die Haftung verlängert sich
bei nicht rechtzeitiger Rückgabe bis zur erfolgten Rückgabe. |
| 7.3 |
Der Mieter trägt bei reparaturfähigen Beschädigungen die
Reparaturkosten und bei nicht zu reparierenden Schäden oder Verlust
den Wiederbeschaffungswert. |
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| 8. |
Schadensersatzansprüche des Mieters jeder Art und aus welchem Rechtsgrund
auch immer, gleichgültig ob mittelbare oder unmittelbare Schäden,
Sachschäden oder Personenschäden, sind ausgeschlossen, es sei
denn, auf seiten des Vermieters liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz
vor. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt. |
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| 9. |
Bei nicht fristgemäßer Rückgabe der Mietgegenstände
hat der Mieter für jeden neuen angefangenen Tag die vereinbarte Tagesmiete
zu zahlen. Kommt der Mieter seiner Rückgabeverpflichtung trotz Fristsetzung
gemäß § 326 BGB nicht nach, kann der Vermieter Schadenersatz
in Höhe der Wiederbeschaffungskosten eines neuwertigen Mietgegenstandes
für den nicht zurückgegebenen Mietgegenstand geltend machen. Weitere
Schadensersatzansprüche des Vermieters bleiben davon unberührt. |
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| 10.1 |
Der Rechnungsbetrag ist fällig in bar oder per EC-Karte bei Abholung
der Mietgegenstände. Bei Lieferung ist der Rechnungsbetrag prinzipiell
bar bei Übergabe fällig. |
| 10.2 |
Bei Abholung bzw. Lieferung ist ein gültiger deutscher Personalausweis
oder Reisepaß vorzulegen. Außerdem ist eine Kaution in Höhe von
EUR 300,- zu hinterlegen (bar oder per EC-Karte). In einzelnen Fällen obliegt
es dem Vermieter auch höhere Sicherheiten zu verlangen. |
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| 11. |
Falls einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein sollten, wird dadurch
die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinflußt. |
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| 12. |
Mündliche Absprachen sind nicht gültig. Änderungen bedürfen
der Schriftform. |