Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) TONSTUDIO
Manuel Backert (topspot.de und karaokeworld.de)
Sandstraße 18 D-22175 Hamburg
Telefon 040/643 28 09 - Telefax 040/643 25 58 - eMail info@topspot.de
Alle Leistungen, Lieferungen, Zu- und Rücksendungen erfolgen auf Rechnung
und Gefahr des Auftraggebers. Auftraggeber ist, wer die Durchführung
des Auftrags - schriftlich oder mündlich - veranlaßt hat, auch
wenn die Erteilung der Rechnung auf seinen Wunsch an einen Dritten erfolgt,
d.h. er haftet voll neben dem Dritten für den Rechnungsbetrag. Erfolgt
die Auftragserteilung im Namen und für Rechnung eines Dritten, so ist
der Auftragnehmer bei der Auftragserteilung hierauf ausdrücklich hinzuweisen.
Es besteht für den Auftragnehmer keine Verpflichtung, die Befugnis des
Auftragübermittlers zu überprüfen.
Für den Auftragnehmer besteht die Verpflichtung zu einer schriftlichen
Auftragsbestätigung nur dann, wenn dies vom Auftraggeber ausdrücklich
verlangt wird.
Werden innerhalb der Aufträge auf Kundenwunsch geschützte Werke,
Musik oder Sprache verwendet, so obliegt die Klärung aller etwaigen Rechten
Dritter, dem Auftraggeber.
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet nachzuprüfen, inwieweit der Inhalt
bestellter Arbeiten gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. Ist
dies der Fall, haftet der Auftraggeber für alle daraus entstehenden Nachteile
oder Schäden. GEMA Rechte sind nicht übertragbar.
Haftung für zurückgebliebenes Ton- und Bildmaterial kann nur
bis zum Materialwert des Trägermaterials und nur bis zur Höchstdauer
von 3 Monaten nach Rechnungslegung übernommen werden.
Für Bearbeitungsschäden an fremden Tonband- und Videoaufzeichnungen
haftet der Auftraggeber bis zum Materialwert des Trägermaterials.
Überläßt der Auftraggeber zu Bearbeitung, Vorführung
o.ä. unwiederbringliche oder schwer ersetzliche Ton- und Bildaufzeichnungen,
so liegt das Risiko, ggfs. auch der Abschluß einer Versicherung über
den Materialwert hinaus und auch die Veranlassung der Herstellung von Sicherheitskopien
beim Auftraggeber.
Dem Auftraggeber ist freigestellt, eine kostenlose Überprüfung
der vom Auftragnehmer bearbeiteten Tonbänder oder Kopien auf Ton-Qualität,
Laufeigenschaften etc. im Hause und auf den Apparaturen des Auftragnehmers
oder mitrgebrachten eigenen Apparaten vor der Auslieferung vorzunehmen oder
vornehmen zu lassen.
Beanstandungen, die sich nach Lieferung auf fremden Apperaturen ergeben,
können nur anerkannt werden, wenn dem Auftragnehmer grobe Fehler gegenüber
den branchenüblichen Forderungen, Normen etc. nachweisbar sind.
Insbesondere das Einlegen von Ton- oder Bildaufzeichnungen in Vorrichtungen
zur automatischen Endlosvorführung geschieht seitens des Auftragnehmers
ohne jede Gewähr für Laufeigenschaften und Störanfälligkeit
bei späteren Vorführungen außerhalb des Hauses. Für Schäden
und Schädigungen, die aus solchen Lauzfeigenschaften abgeleitet werden
können, haftet der Auftragnehmer nicht, wenn er Lieferer oder Vermittler
des Gerätes und Vermittler der werkseitig ausgestellten Garantie ist.
Dem Auftraggeber obliegt es, die Unmißverständlichkeit eines
Auftrages durch Kennzeichnung am zu bearbeitenden Material oder durch schriftliche
Angaben sicherzustellen.
Vermittelnde Tätigkeiten, wie z.B. Annahme und Abgabe von Lieferungen
von und zu den Kopierwerken, Post- und Bahnexpeditionen, Vermittlung von Sprechern,
Darstellern etc. erfolgen, wenn sie nicht ausdrücklich Gegenstand eines
Produktions- oder Berarbeitungsauftrages sind, stets im Namen und auf Rechnung
des Auftraggebers, auch wenn hierauf von Seiten des Auftragnehmers nicht ausdrücklich
hingewiesen wird. Für solche vermittelnden Tätigkeiten übernimmt
der Auftragnehmer keinerlei Haftung und Gewähr.
Terminzusagen zu Bearbeitungs- und Produktionsvorgängen erfolgen nach
bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Gewähr. Bei Verzögerungen,
die durch Fremdleistungs-Betriebe, Kopierwerke, Randbespurungen etc. entstehen,
übernehmen wir keinerlei Haftung.
Für Verzögerungen, die durch Verschulden des Auftragnehmers im
Ablauf eines Bearbeitungs- oder Produktionsvorganges entstehen, haftet dieser
nur bis zur Höhe der durch die Verzögerung entstandenen Eigenleistung.
Fremdleistungen sowie mittelbare Schäden sind in der Haftung nicht eingeschlossen.
Wenn keine besonderen Preisvereinbarungen getroffen werden, gelten die am
Ablieferungstag gültigen Listenpreise des Auftragnehmers als vereinbart.
Preise und Preislisten werden auf Befragen jederzeit zur Verfügung gestellt.
Sind im Verlaufe einer Auftragsdurchführung Fremdleistungen erforderlich,
d.h. Leistungen, die nicht mit den eigenenGeräten und dem eigenen Personal
des Studios durchführbar sind, so ist der Auftragnehmer grundsätzlich
nicht für Qualität, Pünktlichkeit und Kosten dieser Leistungen
verantwortlich zu machen.
Für Ton- und Textschöpfung, die im Rahmen des Auftrags durch
den Auftragnehmer erstellt oder aus Archiven gestellt werden, bleiben alle
Aufführungsrechte oder Vervielfältigungrechte bis zur vollständigen
Bezahlung aller Vorderungen aus diesem Auftrag oder anderen Aufträgen
des Auftraggebers beim Auftragnehmer, ebenso das Eigentum am gelieferten Material.
Versendung und Transport von Material aller Art erfolgt auf Rechnung und
Gefahr des Auftraggebers. Die Verpackung erfolgt nach unserem Ermessen. Sie
wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen.
Gerichtsstand und Erfüllungsort sind Hamburg.
Ist eine Bestimmung des Vertrages einschließlich dieser Bestimmungen
unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht
berührt.